Bericht von einer TTIP-Veranstaltung mit Sven Giegold, MdEP

Am Mittwoch, dem 11.03. war der Europaabgeordnete Sven Giegold in Heidelberg und hat in der VHS unter dem Titel „Freihandelsabkommen TTIP -Feibrief für die Konzerne“ referiert.

Unser Vorstandsmitglied Randolf Heine war dort und hat folgenden Bericht geschrieben:

TTIP Veranstaltung mit Sven Giegold

VHS Heidelberg, 11. März 2015

Derzeit verhandelt die EU ca. 20 bilaterale Handelsverträge mit verschiedenen Ländern. TTIP ist nur einer dieser vielen Verträge.

Es gibt eine lange Tradition von Handelsvereinbarungen, eine sog. multilaterale Handelsordnung, die mit dem GATT (General Agreement on Trade & Tarifs) begann und von der WTO weitergeführt wird. Diese Handelsordnung ist in der Krise, obwohl Handel an sich positiv ist. Handel als Ausdruck friedlicher Koexistenz. Natürlich hat der „unkontrollierte“ Handel auch seine Schattenseiten, wie die Kinderarbeit.

Die multilaterale Handelsordnung (wie durch die WTO vorangetrieben) steckt in der Krise. Warum?

Die jetzige Handelsordnung hat Nachteile für die Schwellenländer. Streitpunkt ist die subventionierte Landwirtschaft der Industrieländer. Die Schwellenländer fordern Kompromisse in der Landwirtschaft und im geistigen Eigentum. Weil wir in der Landwirtschaft nicht weiterkommen, werden bilaterale Handelsabkommen vorangetrieben, wie z.B. TTIP. TTIP ist ein Umweg, weil wir es nicht schaffen eine nachhaltige Landwirtschaftspolitik aufzustellen als Alternative zur subventionierten industriellen Landwirtschaft.

  1. REGELN

In den Verhandlungen der WTO geht es um den Abbau von Handelsschranken und den Abbau von Investitionshemmnissen. Es gibt aber weder noch nennenswerte Zölle noch sonstige Hemmnisse über die zu verhandeln wäre. Was es gibt sind unterschiedliche Regeln und Standards. Wenn man in der EU etwas verkaufen will, muss man sich an europäische Regeln halten. Die sind in den USA anders. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Regeln:

  • Technische Normen (z.B. unterschiedliche Elektrostecker). Hier einen Angleich anzustreben ist sinnvoll
  • Regeln, die aufgrund von Werten existieren. Hier gibt es Unterschiede

In TTIP wird hauptsächlich über die Angleichung von Regeln verhandelt, bis jetzt erfolglos. Denn entweder müssen sich die Europäer oder die Amerikaner anpassen. Über was wird verhandelt?

  1. Angleichung von techn. Normen => ist ok
  2. Regulierung der Finanzmärkte: In den USA gibt es härtere Regeln aufgrund der Finanzkrise als in Europa. Da wird härter durchgegriffen. Europ. Banken wollen in den USA nach europ. Standards reguliert werden, weil die laxer sind. Sonst wäre es eine Diskriminierung. Daher wollen jetzt die USA das Kapitle Finanzmärkte aus den Verhandlungen rausnehmen.
  3. Landwirtschaft, Tierschutz, Landschaftsschutz, Verbraucherschutz (Werte)

Hier haben wir es mit zwei grundsätzlich untersch. Vorgehensweisen zu tuen, was die Sache schwierig macht.
Verbraucherschutz: In der EU gilt das Vorsichtsprinzip. Der Gesetzgeber kann regulierend eingreifen und Dinge verbieten. Man will keine Experimente, z.B. keine Gentechnik

In den USA ist grundsätzlich erstmals alles erlaubt und nur wer geschädigt ist oder glaubt geschädigt zu sein verlangt vor Gericht hohen Schadensersatz. Dann könnte eine Praxis vor Gericht verboten werden. Die Amerikaner wollen, dass diese Vorgehensweise auch in der EU gilt.

Angela Merkel sagt: „ wir werden die europäischen Standards nicht senken“. Schön, aber wie soll das gelingen? Die Vorgehensweise wäre nämlich so, dass die aktuellen Standards gelten, sie könnten in der Zukunft nicht verändert werden. Auf jeden Fall nicht erhöht werden. Und neue Gebiete, die in der Zukunft dazukommen, neue Erkenntnisse könnten in den Verbraucherschutz nicht aufgenommen werden. Alles Neue was dazukommt ist regulierungsfrei. Auch die Gentechnik war vor 35 Jahren unbekannt. Hätte es damals TTIP gegeben, so könnten wir heute nicht mehr eingreifen, weil nur die Positionen, die im Vertrag aufgeführt sind auch geschützt sind. Auch könnten keine neuen Sozialstandards festgelegt werden.

Wenn es um Werteentscheidungen geht, muss die Demokratie wirken können. Freihandelsverträge in dieser Art würden als Demokratiebremse wirken.

  1. ÖFFENTLICHE MÄRKTE

Ca. 15% der Nachfrage kommt in der EU von Steuerzahler-Geld.

In den USA gibt es die „buy american“ Regel für rein staatliche Aufträge.

In der EU gibt es viele Aufgaben, die als Mischform staatlich/privat finanziert werden wie z.B. AWO, Diakonie, Volkshochschule. Der Staat beauftragt private. Bisher sind die rein öffentlich finanzierten Aufgaben aus TTIP ausgeklammert. Aber die Mischformen? Das könnte Streit geben.

Hier sind die Spitzenverbände der Kommunen aufgewacht und beunruhigt. Denn in CETA ist das nicht ganz klar. Die Forderung muss hier sein: die Daseinsvorsorge der Kommune d.h. die Selbstverwaltung darf nicht gefährdet sein. Die Kommunen müssen selber entscheiden können was privat ist und was nicht.

Wir haben es nämlich mit einem Paradigmawechsel zu tuen. Bisher galt das Prinzip der Positivliste in solchen Handelsverträgen. Liberalisiert wurden die Sektoren, die angelmeldet waren. Jetzt soll die Negativ liste gelten. Alle die Sektoren, die auf der Liste stehen werden nicht liberalisiert. Der Rest, auch neue Aufgabengebiete werden automatisch liberalisiert. Denn die Positivliste ist abgeschlossen. Das ist eine echte Demokratieeinschränkung. Das Grundgesetz regelt nicht abschließend was öffentlich ist und was privat ist. Z.B. kann der Gesetzgeber Rekommunalisieren wenn die politische Landschaft sich ändert (Thema Wasserwirtschaft). Das wäre so in der Zukunft nicht möglich. Was privat ist, bleibt privat.

Hier stoßen wir auf ein wichtiges Thema. Nach einem langen Kampf wurde das EU Vergaberecht angepasst (die Grünen hatten sich hier stark eingesetzt). Früher musste der billigste Anbieter genommen werden. Jetzt können soziale und ökologische Kriterien aufgenommen werden. Im CETA so wie er jetzt steht wird das schwierig.

  1. INVESTITIONSSCHUTZ

Deutschland hat mich 130 Ländern Investitionsschutz Regeln vereinbart. Das hat uns bisher gepasst. Wir wollen selber über Schiedsgericht geschützt sein. Dies schützt vor harten Enteignungen. So ist das ok.

Nun soll der Enteignungsbegriff erweitert werden. Bisher gab es bei Themen wie die Einführung eines Mindestlohnes oder die Einführung von ökolog. Standards keine Entschädigung für Investoren, auch wenn dadurch ihr Investment sich schlechter rentiert. Die Demokratie kann Regeln erlassen, die alle betreffen. Ein besserer Verbraucherschutz ist möglich. Auch dürfen Warnhinweise auf Zigarettenpackungen aufgebracht werden, auch wenn dadurch Philipp Morris weniger verdient.

In Zukunft werden solche Gemeinwohl-orientierten Regeln Schiedsgerichte auslösen. Das ist in der Idee fragwürdig. Wie funktionieren Schiedsgerichte?

Kläger und Staat suchen sich jeweils einen Schiedsrichter aus und diese bestimmen den Dritten. Aber aus einer Liste von int. Anwaltskanzleien, die an den Verfahren verdienen und an der Vermehrung von Verfahren interessiert sind. Die Schiedssprüche sind nicht anfechtbar. Das ist vielleicht bei Verfahren zwischen Unternehmen in Ordnung, aber nicht bei anderen Themen. Denn die Richter sind nicht dem Gemeinwohl verpflichtet, es ist eine private Paralleljustiz.

Daher muss hier die Forderung lauten: Internationale Schiedsgerichte gehören nicht in Handelsverträge. Das ist ein Grundprinzip der Demokratie. Eine Alternative wäre ein internationaler Handelsgerichtshof mit unabhängigen Richtern. Stück für Stück könnten dann alle Handelsverträge die wir abgeschlossen haben von Schiedsgerichten auf den internationalen Handelsgerichtshof überführt werden.

Sven weist noch auf einen wichtigen Punkt hin. Derzeit konzentriert sich der ganze Protest auf TTIP. Aber das kanadische Handelsabkommen CETA ist ähnlich aufgebaut. Nordamerikanische Konzerne könnten über ihre kanadischen Niederlassungen EU Staaten aufgrund von CETA verklagen, auch wenn TTIP nicht zustande kommt. CETA ist ein sog. trojanisches Pferd und wir müssen auch bei CETA die Schiedsgerichte rausnehmen (die übrigens auf Druck der EU und gegen den Willen der kanadischen Regierung aufgenommen worden sind!)

Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist fertig verhandelt. Die EU Kommission versucht mit allen juristischen Tricks zu verhindern, dass der Vertrag als sog. „gemischter Vertrag“ doch durch die 28 Parlamente muss. Da kann man der Kommission nicht folgen: auf der einen Seite jammern alle über die Europa-Verdrossenheit und dann versucht die Kommission gerade die Bürger auszuschalten.

Von Sven noch der dringende Rat an Gemeinderäte, TTIP Kritische Stellungnahmen verabschieden. Wenn das in vielen Kommunen geschieht, hat das Gewicht. Denn TTIP muss durch Bundestag & Bundesrat.

Als Fazit kann gesagt werden, dass die Wirtschaft dem Menschen dienen muss und kein Selbstzweck ist. Für nur im besten Fall 0,5% p.a. mehr Wachstum dürfen wir unsere Demokratie nicht opfern.

12.03.2015

Randolf Heine

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